
Kita-Gesetz im April verabschieden und bessere Betreuung ab August sichern
"Das geht ohne die Erhöhung von Elternbeiträgen", meint Michaele Sojka nach der heutigen Ausschusssitzung, denn das sei das erklärte Ziel der Landesregierung, die die Kostenübernahme durch das Gesetz eindeutig geregelt habe. Auch eine Spitzabrechnug der tatsächlichen zusätzlichen Kosten soll erfolgen.
Vom Fortbestand der kleinen dörflichen Kita´s auch ohne die Erhöhung der Elternbeiträge macht die LINKE Politikerin letztlich ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Gesetz am 29.4.2010 abhängig. Heute hat sie sich im Ausschuss der Stimme noch enthalten.
Nach der Pressekonferenz von SPD und CDU zur Novellierung des Kita-Gesetzes sagt Margit Jung, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: "Wir erwarten, dass das Kita-Gesetz in der kommenden Plenarsitzung verabschiedet wird, damit es noch rechtzeitig zum August in Kraft treten kann." Das gelte insbesondere für die Personalausstattung, der zufolge über 2.000 Erzieherinnen eingestellt werden sollen sowie für die Finanzierung, die vollständig vom Land zu übernehmen sei.
"Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Verbesserungen bereits zum nächsten Kita-Jahr in Kraft treten", betont Frau Jung. "Das ist die Messlatte für das weitere Verfahren." Es sei schon ein Monat verschwendet worden, indem die Anhörung nicht im Februar, wie möglich, sondern erst im März stattgefunden habe. Jetzt müsse klar sein, dass es keine weiteren Verzögerungen geben dürfe.
"Wenn CDU und SPD Änderungsanträge einbringen, die ihren eigenen Gesetzentwurf im Sinne der Kinder und Familien verbessern, werden wir uns diesen nicht verweigern", sagt die Familienpolitikerin und stimmt darin auch mit Michaele Sojka überein.
Diese wiederum bedauert, dass alle Anträge der LINKEN, die gemeinsam mit den Grünen gestellt wurden, zum Teil ohne Begründung durch SPD und CDU abgelehnt worden sind.
Sehr am Herzen liegt der Bildungspolitikerin insbesondere der gemeinsame Antrag, dass die Elternbeiträge alle Leistungen also auch die Kosten der Verpflegung einschließen sollten.
Damit könnte bei Kindern, deren Eltern von den Gebühren befreit sind (Kostenübernahme per Gesetz durch den Landkreis) auch deren gesundes Essen sichergestellt werden.
Gerade die LIGA der Freien Wohlfahrtpflege in Thüringen machte in der Anhörung darauf aufmerksam, dass in der Praxis sich die Tatsache häufe, dass nicht nur die freien Träger vermehrt Einnahmeausfälle im Bereich der Verpflegungskosten zu verzeichnen hätten. Eltern holen Kinder zum Teil vor dem Mittagessen ab, da sie die Kosten nicht aufbringen können. Auch das mitgebrachte Frühstück sei oft nicht ausreichend oder ungesund.
In Gera werden beispielsweise bereits 50% und im Altenburger Land mehr als 25% der Kosten vom Staat übernommen. "Die Kostenübernahme auch für das Essen der bedürftigen Kinder wäre ein echter Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut und für bessere Bildungschancen", so Michaele Sojka enttäuscht nach der Beratung im Ausschuss.